Informationen
Allgemeine Hinweise
Organisation
MCN Medizinische Congress-
organisation Nürnberg AG
Neuwieder Str. 9, 90411 Nürnberg
+49 (0)911/39316-45
+49 (0)911/39316-78
staehler@mcn-nuernberg.de
www.mcn-nuernberg.de
Veranstaltungstermin & -ort
02. Oktober 2021
Stadthalle Aschaffenburg
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und weiterer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechterformen. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung der jeweils anderen Geschlechter, sondern ist als geschlechtsneutral zu verstehen.
Anreise und Parken
Anreise mit dem PKW
Gute Erreichbarkeit über die A3 Frankfurt/Würzburg sowie A45 aus Richtung Dortmund/Hanau. Die Stadthalle am Schloss liegt mitten in der Innenstadt. Sie ist von den Autobahnabfahrten in ca. 5 Minuten zu erreichen. Hier stehen 850 Stellplätze in Tiefgaragen zur Verfügung. Die Einfahrt zur Tiefgarage Stadthalle befindet sich in der Treibgasse auf Höhe der Hausnummer 17 bzw. 26. Die Einfahrthöhe beträgt 2,10 m.
Anreise mit der Bahn
Hervorragende Anbindung an das Verkehrsnetz der Bahn mit fast stündlichem ICE-Anschluss. Vom Aschaffenburger Hauptbahnhof zur Stadthalle sind es weniger als 10 Gehminuten.
Anreise mit dem Fahrrad
Fahrradständer befinden sich an der Bushaltestelle "Stadthalle" und an der Stadtbibliothek, in unmittelbarer Nähe zur Stadthalle am Schloss.
Anreise mit dem Flugzeug
Fluggäste landen auf dem Rhein-Main-Flughafen Frankfurt. Von hier aus erreichen Sie Aschaffenburg in ca. 40 Minuten per Bahn oder mit dem Auto.
Kongressgebühren
bis 03.08.2021: 20,- € pro Person
ab 04.08.2021: 50,- € pro Person
Übernachtung
Hotelvorschläge verschiedenerer Preiskategorien finden Sie auf der Homepage der Stadt Aschaffenburg unter folgendem Link:
https://www.info-aschaffenburg.de/uebernachten/hotels-stadt.html
Filmaufnahmen und Fotografie
Sehr geehrte Kongressbesucher,
im Rahmen des Ärztetages Aschaffenburg werden Film- und Bildaufnahmen vom Veranstalter angefertigt, die im Sinne der Wahrung des öffentlichen Interesses und des Interesses des Veranstalters an einer Berichterstattung über die Veranstaltungen begründet sind. Hierbei kommt das Kunsturhebergesetz (gem. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG) zur Anwendung, das nach neuer Rechtsprechung nicht von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überlagert wird. Aufnahmen werden unter Inanspruchnahme der zuvor beschriebenen Interessenslage angefertigt.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter datenschutz@mcn-nuernberg.de zur Verfügung